Sogenannte Neobroker verschaffen Privatkunden mit kostenlosen Wertpapierdepots und mehr
oder weniger nutzerfreundlichen Apps einen einfachen, digitalen Zugang zu den Kapitalmärkten.
Wie andere Unternehmen auch nutzen sie dabei ihren Kontakt zum Kunden für NewsletterMarketing – und schlagen dabei gern über die Stränge, wie zumindest der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) meint.
Er hat die Newsletter der Anbieter Smartbroker, Scalable Capital, Finanzen.net Zero und Revolut
untersucht und warnt nun vor „problematischen Investmentanreizen“, die zu vorschnellen
Entscheidungen verleiten könnten. So werde etwa bei der Vorstellung von Aktien mit Aussagen
wie „solltest du dich beeilen“ oder „musst du jetzt fix sein“ Handlungsdruck erzeugt. Die
porträtierten Wertpapiere würden gern verlinkt, um so einen One-Click-Schnellkauf zu
ermöglichen bzw. nahezulegen. Häufig werde der Wertpapierkauf bagatellisiert. Unterm Strich
erreichte keiner der vier Newsletter aus Verbraucherschutzsicht einen positiven Gesamteindruck.
Während die konjunkturelle Stimmung in Deutschland zu wünschen übrig lässt, erfreuen sich
viele Anleger in diesen Wochen gegenläufiger Kursentwicklungen. So wurde es im März fast zur
täglichen Medienroutine, neue Rekordstände der Börsenindizes DAX, Dow Jones oder S&P 500
zu vermelden. Der Hauptgrund liegt in Signalen der Notenbanken EZB und Fed, dass die Zinsen
noch in diesem Jahr sinken könnten, im Euroraum eventuell sogar schon im Juni.
Der Bitcoin tat es den Indizes gleich und übersprang den Wert von 65.000 Euro, gefolgt von
anderen Kryptowährungen auf Höhenflug. Noch im letzten Oktober hatte der Bitcoin bei unter
30.000 Euro rangiert. Auch der Goldpreis knackte endlich die psychologisch wichtige Marke von
2.070 US-Dollar je Unze, auf die er in den letzten Jahren mehrmals Anlauf genommen hatte. Im
Anschluss ging es weiter steil bergauf, zeitweise über 2.200 Dollar hinaus. Manche Analysten
halten in den kommenden Monaten auch 3.000 Dollar für realistisch, wenngleich solche
Prognosen mit großer Unsicherheit behaftet sind.
Versicherer begrüßen Aus für verbindliche Führerschein-Medizinchecks
mak105595 | Keine KommentareEine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung
mak105595 | Keine KommentareÜber die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.